Manchmal wächst einem Gartenbesitzer ein Baum einfach über den Kopf. Zu viel Schatten auf der Terrasse, zu viel Laub im Herbst, eine schwere Krankheit – die Gründe für eine Baumfällung sind vielfältig. In allen Fällen ist es jedoch wichtig, den Baum nicht einfach abzusägen, sondern das Fällvorhaben gut zu durchdenken und sich im Zweifel professionelle Unterstützung zu holen.
Auf was Sie beim Bäume fällen auf Ihrem Privatgrundstück besonders achten müssen, sowie die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen haben wir hier zusammengetragen.
Auch bei uns in Hamburg gilt: Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist Bäume fällen wie viele andere Schnittarbeiten nicht gestattet. Ab dem 1. Oktober können reguläre Baumfällarbeiten bis Ende Februar vorgenommen werden. Für bestimmte Fällvorhaben benötigen Sie eine Genehmigung – dazu später mehr.
Zusätzlich zum Bundnaturschutzgesetz gelten auch unterschiedliche regionale Baumschutzsatzungen. Ob ein Baum einfach gefällt werden darf, ist dabei meist in Abhängigkeit von seinem Brusthöhendurchmesser geregelt. Beträgt dieser in Hamburg über 25 cm, gilt es gesondert abzuklären, ob eine Fällung gestattet ist oder gegebenenfalls eine Sondergenehmigung nötig ist.
Die Höhe der Kosten, die eine Baumfällung Ihnen verursacht, hängt natürlich maßgeblich von den Gegebenheiten vor Ort und dem Baum selbst ab. Sind beispielsweise die Platzverhältnisse beengt, so erhöht das den Aufwand ebenso, wie wenn es sich um eine Problembaumfällung handelt. Genauere Angaben zu den Kosten für das Fällen eines bestimmten Baumes machen wir Ihnen gerne im Rahmen einer unverbindlichen Beratung. Hier gelangen Sie zu unserem Anfrageformular.
Es bietet Ihnen verschiedene Vorteile, sich beim Baum fällen professionelle Unterstützung zu holen. Als Fachbetrieb im Bereich Schnittarbeiten und Baumfällung bieten wir Ihnen sozusagen einen All-Inklusive-Service: Wir kümmern uns von der Beratung über etwaige Genehmigungen und die Fällarbeiten selbst bis hin zur Ersatzpflanzung um alles.
Einen Baum zu fällen ist gerade im Falle einer Erkrankung des Baums die Ultima Ratio, wenn eine Baumsanierung nicht mehr hilft. Ob dieser Zustand bereits erreicht ist, schätzen unsere Experten selbstverständlich fachmännisch für Sie ein.
Gerade bei geschützten Bäumen ist auch bei einem erkrankten Baum eine Fällgenehmigung nötig. Falls das der Fall ist, kümmern wir uns um die nötigen Behördengänge und holen die erforderliche Genehmigung bei der entsprechenden Behörde für Sie ein.
Bäume sind für die Menschen gerade in den städtischen Ballungsgebieten wichtiger denn je und erfüllen außerordentlich wichtige Funktionen, wie etwa Sauerstoffproduktion, Windschutz und Schatten. Viele Baumschutzverordnungen sehen daher auch verpflichtende Ersatzpflanzungen vor. Um den Baumbestand zu sichern, sorgen wir gern für einen geeigneten und schmucken Baumersatz in Ihrem Garten.
Sie haben den Entschluss gefasst, einen Profi zu beauftragen? Unsere jahrelange Erfahrung im Bereich Baumpflege und Gehölzschnitt macht uns zu Ihrem idealen Ansprechpartner. Mit unserem Rundum-Baumdienst sind wir nicht nur Ihre erste Wahl bei der Baumfällung, sondern auch bei der Baumpflege, Baumsanierung, Kronensicherung und bei sämtlichen Schnittarbeiten. Wir freuen uns auf ein unverbindliches Beratungsgespräch mit Ihnen!